Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.
Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Spätestens am nächsten Werktag kontaktieren wir für Sie das zuständige Standesamt und zeigen den Sterbefall an. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
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Haus- oder Notarzt verständigen
Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden, der den Totenschein als offizielles Dokument ausstellt. Nehmen Sie deshalb unmittelbar Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder einem Notarzt auf. In einem Pflegeheim oder Krankenhaus kümmert sich das Personal um diesen Schritt.
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Kontakt zu uns aufnehmen
Rufen Sie uns bitte an und wir stehen Ihnen zur Seite. Wir begleiten Sie durch diese schwere Zeit und nehmen Ihnen sämtliche Behördengänge, Formalitäten und Terminanfragen ab. Wir kümmern uns um all Ihre Wünsche und sind für Sie da.
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Familie und Freunde informieren
Nehmen Sie Kontakt zu allen Personen auf, die dem Verstorbenen nahestanden. Dies ist wichtig, um in dieser schweren Zeit füreinander da zu sein und gemeinsam trauern zu können.
- Die Auswahl der Bestattungsart
- Die Gestaltung der Trauerfeier
- Art und Umfang der Blumenarrangements
- Die Organisation und Gestaltung von Traueranzeigen und Sterbebildern
- Die Benennung Ihnen wichtiger Personen, die im Fall des Ablebens unbedingt benachrichtigt werden sollen
- Die Auswahl von Särgen oder Urnen
- Die Regelung der späteren Grabpflege
- Die Festlegung und Bezahlung aller Kosten
- Die Zusammenstellung aller benötigten Dokumente zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten inklusive der Nachlassregelung
- Weitere individuelle Wünsche und Bedürfnisse
Selbstverständlich ist das Vorsorgegespräch und der Vorsorgevertrag kostenfrei. Der Vorsorgevertrag wird erst nach dem Ableben und aller dazugehörigen Erledigungen in Rechnung gestellt.